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ALLES AUF EINEN BLICK

HÄUFIGE
Image by Cathryn Lavery
Ablauf

ALLES AUF EINEN BLICK

Kontaktieren Sie uns gerne per Email oder per Telefon

und vereinbaren Sie einen Termin für ein ausführliches
Erstgespräch und eine Diagnose.


 


 

Bitte bringen Sie zum ersten Termin eine Verordnung vom Facharzt (Kinderarzt, HNO-Arzt, Zahnarzt...) mit. Auf dieser Überweisung muss
"10x logopädische Therapie á 60 Min."  vermerkt sein.

 

 

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse (z.B. ÖGK, BVAEB, KFA, SVS) ob eine chefärztlich Bewilligung derzeit notwendig ist, da nach der Pandemie die Bewilligungspflicht noch bei einigen Krankenkassen ausgesetzt ist. Ansonsten lassen Sie sich die Verordnung gleich bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen und bringen Sie die Bestätigung spätestens zur zweiten Therapiestunde mit. Nachdem die Verordnung bewilligt wurde, ist sie ein Jahr gültig. Die Krankenkasse übernimmt einen Teil der Kosten erst nach der chefärztlichen Bewilligung.



Die Kosten sind pro Therapieeinheit, bei jedem Termin ausschließlich mit Bankomatkarte zu bezahlen.

 


Falls Sie es zu einem vereinbarten Therapietermin nicht schaffen sollten, geben Sie uns bitte bis spätestens 24h vorher, am besten per SMS, Email oder Anruf bescheid. Bei Absagen unter 24 h vor dem Termin müssen wir die Kosten für den Termin leider verrechnen.

 

 

 

Nach Abschluss der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote per Email. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen je nach Versicherung 40-70% der Therapiekosten rückerstattet, bei privaten Zusatzversicherungen bis zu 100%.

FAQ

HÄUFIGE

WAS BENÖTIGE ICH FÜR DEN ERSTEN TERMIN?
Eine vom Facharzt/ärztin ausgestellte Verordnung mit dem Vermerk

10x Logopädie á 60 Minuten. Wenn Sie ärztliche Befunde oder für die Therapie relevante Unterlagen haben, bringen Sie diese bitte auch mit.
 

WER STELLT MIR DIE VERORDNUNG AUS?
Die Verordnung stellen Ihnen FachärztInnen wie KinderärztInnen,

HNO-ÄrztInnen, KFO- ÄrztInnen, NeurologInnen oder ZahnärztInnen aus.
 

MUSS ICH DIE VERORDNUNG BEWILLIGEN LASSEN?
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse (z.B. ÖGK, BVAEB, KFA, SVS) ob eine chefärztlich Bewilligung derzeit notwendig ist, da nach der Pandemie die Bewilligungspflicht noch bei einigen Krankenkassen ausgesetzt ist.

 

WIE KANN ICH BEZAHLEN?
In unserer Praxis können Sie ausschließlich mit Bankomatkarte bezahlen.

 

BEKOMME ICH DIE KOSTEN REFUNDIERT?
Nach Abschluss der logopädischen Therapie, erhalten Sie von uns ein
Email mit Ihrer Honorarnote über alle Ihre Therapieeinheiten (Sammelrechnung). Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse, gemeinsam mit dem Verordnungsschein, einreichen. Je nach Versicherung bekommen Sie 40-70% der Therapiekosten rückerstattet, bei privaten Zusatzversicherungen bis zu 100%.
 

WAS SOLL ICH MACHEN, WENN ICH DEN TERMIN NICHT WAHRNEHMEN KANN?
Wir verstehen wenn es aufgrund von Planänderungen oder Krankheiten nicht zu einem Termin schaffen, doch bitte geben Sie uns bis spätestens 24 Stunden vorher, am besten per SMS oder per Anruf Bescheid. Bei Absagen unter 24 Stunden vor dem Termin müssen wir die Kosten für den Termin leider verrechnen.


 

WIEVIELE EINHEITEN BENÖTIGT DIE LOGOPÄDISCHE THERAPIE?
Da die Bedürfnisse unserer PatientInnen individuell sind, wäre es unseriös vorab sagen zu können wie viele Therapieeinheiten notwendig sein werden.



 

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